Unsere Rechte & Pflichten

Wo viele Menschen zusammenkommen, sind ein paar einfache Regeln unvermeidlich. Das Ziel unserer Stallordnung ist es jedoch nicht, Einschränkungen in der individuellen Entfaltung vorzunehmen.
Vielmehr steckt hinter jeder unserer Regeln das Bestreben, die Freiheit von Mensch, Hund und Pferd in unserem Reitstall zu sichern.

 


Stallordnung (Stand 04.03.18)

 

1. Benutzung der Reitanlage auf eigene Gefahr.

2. Eltern haften für ihre Kinder.
3. Mitgeführte Hunde haben Leinenpflicht auf dem Gelände des RV Avalon.

4. Den Anweisungen des RV Avalon- Teams ist jederzeit Folge zu leisten.

5. Beim Reiten gilt Helmpflicht.

6. Hinterlassenschaften des Pferdes auf dem Vereinsgelände sind umgehend wegzuräumen (v.a. auf den Putzplätzen!).
7. Mit dem Putzzeug der Pferde ist fürsorglich umzugehen: Benutzte Gegenstände sind gesäubert zurück in die zum Pferd gehörige Kiste zu packen.
8.Utensilien ANDERER werden nur auf Nachfrage verwendet und an den vorherigen Platz wieder zurückgeräumt.
9. Halfter und Stricke werden zu jedem Pferd gehörig an seinen Platz VOR der Box zurückgeräumt.
10. Der Reitplatz wird nach dem Training sauber und leer hinterlassen! (Longen, Gerten, Pitschen, Tonnen, Sprünge, Aufstieghilfe werden aufgeräumt!)

11. Als verboten gilt: Rennen auf dem Gelände, Nachstreuen von Heu und Stroh, ungefragtes Betreten von Boxen, sowie ungefragtes Füttern der Pferde.
12. Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

13. Angefallener Müll ist selbstständig und ordnungsgemäß zu entsorgen.

14. Der Letzte, der den Stall am Abend verlässt ist für das Verschließen aller Türen, Boxen und Gatter zuständig.

 

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